Nutzen Sie Firmenplätze für ein familienfreundliches Unternehmen

Um im „War for Talents“ mithalten zu können, reicht es nicht mehr aus, ein Arbeitgeber mit gutem Image und pünktlichen Lohnzahlungen zu sein. Im einsetzenden Fachkräftemangel können kompetente Arbeitnehmer immer öfter zwischen Jobangeboten wählen. Dabei entscheiden sie als Folge eines gesellschaftlichen Wertewandels und der größeren Auswahl angebotener Arbeitsplätze auch nach gefühlter Arbeitsatmosphäre und Flexibilität sowie Sonderleistungen, z. B. Unterstützung bei der Kinderbetreuung.

Als Arbeitgeber können Sie entweder Ihre Mitarbeiter mit einem Zuschuss für deren Betreuungsplatz in der Villa Kindertraum oder mit Firmenplätzen bei uns aktiv bei der Kinderbetreuung unterstützen. Seien Sie im Wettbewerb um gute Mitarbeiter ganz vorn mit dabei und ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern eine rasche Fortsetzung ihrer Arbeitstätigkeit nach der Elternzeit und dank unserer optimalen Öffnungszeiten (Wochentags von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr, keine Schließzeiten und keine Brückentage) eine gute Verfügbarkeit  für Ihr Unternehmen

Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.

Vorteile für Ihre Mitarbeiter

  • Mütter und Väter haben gleiche Chance sich beruflich weiterzuentwickeln
  • Stressfaktor kann deutlich reduziert werden, da Wiedereinstieg ins Berufsleben bereits geklärt ist
  • Arbeits- und Betreuungszeit sind aufeinander abgestimmt
  • Mitarbeiter können sich voll und ganz auf ihre Arbeit konzentrieren, da individuelle Betreuung auf höchstem Niveau stattfindet

Vorteile für Sie als Arbeitgeber

  • Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen
  • Gesteigerte Attraktivität und Imagegewinn nach innen und außen
  • Förderung der frühen Rückkehr aus der Elternzeit
  • Steigerung der Leistungsfähigkeit, Motivation und Loyalität
  • Erhöhte Bereitschaft zum flexibleren Einsatz
  • Geringere Fluktuation und Einstellungskosten
  • Zuschuss ist gewinnmindernd und als Kosten ansetzbar (§ 3 Nr. 33 ESTG)
  • Familienfreundlicher Arbeitgeber

Und so geht’s:

In einem Rahmenvertrag wird eine gewisse Anzahl an Betreuungsplätzen reserviert. Der Bedarf wird anhand einer mittelfristigen Planung definiert. Die Firmenbetreuungsplätze sind flexibel abrufbar. Ihre Mitarbeiter erhalten den Zuschuss zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Lohn oder Gehalt. Dieser ist ohne Höchstgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei.

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung im Freistaat Sachsen (PDF, ca. 1,5 MB)

Muster Kooperationsvereinbarung (PDF, ca. 110 KB)